Was gehört zu einer Nachlassauflösung?
Eine Nachlassauflösung kann die komplette Wohnung oder das Haus umfassen, aber auch einzelne Bereiche wie Keller, Dachboden, Garage oder Gartenlaube. Wir besprechen, welche Möbel und Gegenstände Angehörige übernehmen, welche für eine mögliche Verwertung geprüft und welche nach dem vereinbarten Umfang abtransportiert werden sollen. Teppiche, Gardinenstangen, eingebaute Schränke und andere Einbauten werden gesondert erfasst, damit der gewünschte Endzustand klar ist.
Gerade in einer belastenden Situation hilft eine feste Reihenfolge: erst sichten und kennzeichnen, dann mögliche Werte besprechen und erst danach räumen. So bleibt Zeit, Unterlagen, Fotos und persönliche Dinge zuzuordnen. Wenn mehrere Angehörige beteiligt sind, benennen Sie bitte eine bevollmächtigte Kontaktperson für Entscheidungen und Freigaben.
Diskret und respektvoll mit persönlichen Dingen umgehen
Die Wohnung eines verstorbenen Menschen ist mehr als ein Räumungsobjekt. Briefe, Fotoalben, Urkunden, Verträge, Schlüssel und andere persönliche Dinge sollen nicht unbesprochen im Abtransport verschwinden. Bitte markieren Sie, was sicher aufbewahrt werden muss, und teilen Sie uns mit, wie zusätzlich gefundene Unterlagen oder Erinnerungsstücke übergeben werden sollen. Das Vorgehen wird vor Beginn abgestimmt.
Auch wenn Sie selbst nicht bei jedem Arbeitsschritt anwesend sein möchten, können wir den Zugang und die Übergabe mit einer autorisierten Ansprechperson organisieren. Über Nachlassgegenstände und mögliche Verkäufe entscheiden die hierzu berechtigten Personen; AMS trifft keine eigenständigen Entscheidungen über die Verteilung eines Erbes.
Nachlassverwertung und Wertanrechnung verständlich erklärt
Bei der Nachlassverwertung schauen wir, welche Gegenstände noch eine realistische Weitergabe oder Vermarktung ermöglichen. Das können etwa gut erhaltene Möbel, Hausrat, Bilder, Sammlungen, Uhren oder einzelne Geräte sein. Alter allein macht einen Gegenstand nicht wertvoll: Zustand, Nachfrage, Vollständigkeit und Aufwand für Transport und Vermarktung zählen mit.
Eine Wertanrechnung bedeutet, dass ein vorab vereinbarter Wert für bestimmte verwertbare Gegenstände vom Preis der Nachlassräumung abgezogen wird. Sie sehen im Angebot, welche Positionen berücksichtigt sind und wie sich die Rechnung zusammensetzt. Es gibt keine automatische Anrechnung für alle Möbel und keinen pauschalen Ankauf ohne Sichtung. Gegenstände mit möglichem hohem oder schwer einschätzbarem Wert – etwa Schmuck, Kunst oder besondere Sammlungen – sollten bei Bedarf zunächst von einer geeigneten fachkundigen Stelle bewertet werden. Bis zur Entscheidung bleiben sie ausdrücklich aus der Räumung heraus.
Was noch nutzbar ist, kann nach Ihrer Freigabe einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Nicht verwertbare Gegenstände und Materialien werden getrennt behandelt; Elektrogeräte und problematische Stoffe bedürfen eigener Klärung.

